Die Fahrschule

Bei Fahrschule Palanci stehst Du als Fahrschüler im Mittelpunkt aller Aktivitäten. Wir verstehen uns als Dienstleister und nehmen uns daher besonders viel Zeit für Dich. Gemeinsam legen wir die Ziele und die Schritte für Deine Ausbildung fest. Dabei richten wir uns nach Deinen Bedürfnissen und geben Dir laufend Feedback über den aktuellen Stand Deiner Ausbildung. 

Wir sind hochmotivierte Profis auf ihrem Gebiet. Alle gemeinsam sorgen dafür, dass Du Deine Ausbildung zügig und erfolgreich absolvieren kannst. Wir bilden uns selbst regelmäßig fort, um Dir den bestmöglichen Erfolg zu sichern.
PKW AUSBILDUNG

Nach der Anmeldung bei uns musst du einen Führerscheinantrag bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt, in der Dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 4- 6 Wochen, weicht aber von Behörde zu Behörde ab. 

Ist Dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird Dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du den Theorieunterricht besuchen und wenn du willst Fahrstunden nehmen. Der Führerscheinantrag und damit Deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig. Nach bestandener Theorieprüfung steht Dir wieder ein Jahr zur Verfügung.

Folgende Unterlagen müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

Personalausweis oder Reisepass
bisheriger Führerschein, falls vorhanden
Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Gültigkeitsdauer unbegrenzt); entfällt bei schon vorhandenem deutschen Führerschein
Sehtest (Gültigkeit: 2 Jahre) 
1 aktuelles Passfoto 


Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
Kopie der Ausweise beider Erziehungsberechtigten 




Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

Reisepass im Original
Ausländischer Führerschein im Original (muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein)
Übersetzung des Führerscheins z.B. durch den ADAC München, Ridlerstr.35, 80339 München
Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins (nicht notwendig wenn es im Führerschein steht)
Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung Deines ausländischen Führerscheins aus Deinem Heimatland gelten, erfährst Du bei der zuständigen 
Fahrerlaubnisbehörde.
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